Ernährungstherapie
nach §43 SGB V (Therapie auf ärztliche Zuweisung)

Ernährungs­therapie

Lust auf mehr Lebensqualität? Bei ernährungs­bedingten Erkrankungen kann eine opti­mierte Lebens­mittel­auswahl Ihre Beschwerden und den Medikamenten­verbrauch reduzieren.

mögliche Indikationen

Über den Button gelangen Sie zur Übersicht meines Ange­bots. Sollten Sie mit Ihrer Frage­stellung nicht fündig werden, melden Sie sich gerne bei mir!

Nina Matic
Was ist das eigentlich?

Definition

Qualifizierte Ernährungstherapie richtet sich an Erkrankte und er­folgt in enger Kooperation mit dem behan­delnden Arzt. Sie wird zur Be­hand­lung er­näh­rungs­mit­bedingter Er­kran­kungen oder bei krank­heits­bedingten Ernäh­rungs­pro­blemen eingesetzt. Im ge­mein­samen Gespräch erhalten Sie Hilfe­stellungen, die Ihre Bedürfnisse berück­sichtigen und sich an Ihrer Lebens­situation orientieren. Außer­dem sehen wir uns die patho­physio­logischen Zusammen­hänge an, damit Sie den Hinter­grund Ihrer Erkran­kung und der besprochenen Maß­­nahmen verstehen.

Quelle: Koordinierungskreis zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung (2019). Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in Deutschland in der Fassung vom 29.04.2019 erstmals veröffentlicht 12.04.2005.

Wozu dient das alles?

Beratungsziele

Innerhalb eines thera­peutischen Ge­samt­konzepts ist unser wichtig­stes Ziel Ihre Erkran­kung zu heilen bzw. zu lindern. Dazu ver­bessern wir Ihre persön­liche Ernährungs­weise und orientieren uns dabei an der medi­zinischen Not­wen­digkeit und Ihren indi­viduellen Wün­schen. Wir be­sprechen die Grund­sätze einer ge­sund­heits­fördernden, voll­wertigen Er­­näh­rung, um Ihren Gesund­heits­zustand zu ver­bessern und Rück­fällen vor­zu­beugen. Gemeinsam gestalten wir Ihren Weg zu mehr Lebens­qualität.
Wie gehe ich vor?

Ablauf

  1. Lassen Sie sich bei Ihrem Haus- oder Fach­arzt eine Notwendig­keits­beschei­ni­gung mit allen rele­vanten Diagnosen aus­füllen. Auf Basis der Unter­lagen erstelle ich Ihre indi­viduelle Ablauf­planung.

  2. Sie erhalten einen Kosten­vor­anschlag und reichen diesen zusammen mit der ärzt­lichen Not­wendig­keits­bescheinigung und einem Nach­weis über meine Zerti­fizierung bei Ihrer Kranken­kasse ein. Durch meine spezielle Zusatz­ausbildung kann Ihre Kranken­kasse die Beratung bezuschussen. Meist gibt ein kurzer Anruf bei Ihrer Kasse bereits erste Auskunft über die mögliche Erstattung.

  3. Sobald die Zusage der Kasse vor­liegt, melden Sie sich bei mir zur Termin­verein­barung. Wenn Sie unab­hängig von der Kranken­kasse mit der Beratung starten möchten, ist dies natürlich jeder­zeit möglich.

  4. Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie zunächst selbst bezahlen. Anschließend reichen Sie die Rechnung zur Kosten­erstattung bei Ihrer Kranken­kasse ein.

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