nach §43 SGB V (Therapie auf ärztliche Zuweisung)
Ernährungstherapie
Lust auf mehr Lebensqualität? Bei ernährungsbedingten Erkrankungen kann eine optimierte Lebensmittelauswahl Ihre Beschwerden und den Medikamentenverbrauch reduzieren.
mögliche Indikationen
Über den Button gelangen Sie zur Übersicht meines Angebots. Sollten Sie mit Ihrer Fragestellung nicht fündig werden, melden Sie sich gerne bei mir!
Was ist das eigentlich?
Definition
Qualifizierte Ernährungstherapie richtet sich an Erkrankte und erfolgt in enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt. Sie wird zur Behandlung ernährungsmitbedingter Erkrankungen oder bei krankheitsbedingten Ernährungsproblemen eingesetzt. Im gemeinsamen Gespräch erhalten Sie Hilfestellungen, die Ihre Bedürfnisse berücksichtigen und sich an Ihrer Lebenssituation orientieren. Außerdem sehen wir uns die pathophysiologischen Zusammenhänge an, damit Sie den Hintergrund Ihrer Erkrankung und der besprochenen Maßnahmen verstehen.
Quelle: Koordinierungskreis zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung (2019). Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in Deutschland in der Fassung vom 29.04.2019 erstmals veröffentlicht 12.04.2005.
Wozu dient das alles?
Beratungsziele
Innerhalb eines therapeutischen Gesamtkonzepts ist unser wichtigstes Ziel Ihre Erkrankung zu heilen bzw. zu lindern. Dazu verbessern wir Ihre persönliche Ernährungsweise und orientieren uns dabei an der medizinischen Notwendigkeit und Ihren individuellen Wünschen. Wir besprechen die Grundsätze einer gesundheitsfördernden, vollwertigen Ernährung, um Ihren Gesundheitszustand zu verbessern und Rückfällen vorzubeugen. Gemeinsam gestalten wir Ihren Weg zu mehr Lebensqualität.
Wie gehe ich vor?
Ablauf
- Lassen Sie sich bei Ihrem Haus- oder Facharzt eine Notwendigkeitsbescheinigung mit allen relevanten Diagnosen ausfüllen. Auf Basis der Unterlagen erstelle ich Ihre individuelle Ablaufplanung.
- Sie erhalten einen Kostenvoranschlag und reichen diesen zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung und einem Nachweis über meine Zertifizierung bei Ihrer Krankenkasse ein. Durch meine spezielle Zusatzausbildung kann Ihre Krankenkasse die Beratung bezuschussen. Meist gibt ein kurzer Anruf bei Ihrer Kasse bereits erste Auskunft über die mögliche Erstattung.
- Sobald die Zusage der Kasse vorliegt, melden Sie sich bei mir zur Terminvereinbarung. Wenn Sie unabhängig von der Krankenkasse mit der Beratung starten möchten, ist dies natürlich jederzeit möglich.
- Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie zunächst selbst bezahlen. Anschließend reichen Sie die Rechnung zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.