FAQ

Ihre Fragen - Meine Antworten

Hier finden Sie Ant­­worten auf die wichtig­­sten Fragen zu den Themen Ernährungs­­beratung und Ernährungs­­therapie. Falls Sie mit Ihrer Frage hier nicht fündig werden, stehe ich Ihnen natür­­lich gerne zur Verfügung.

Auf Nachfrage erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe Sie mit einer Kostenbeteiligung zur Ernährungsberatung oder -therapie rechnen können. Meist gibt ein Anruf bereits erste Informationen.

Gerne unterstütze ich Sie dabei durch entsprechende Formularvordrucke für Ärzte sowie mit einem Kostenvoranschlag für die Krankenkasse.

 

Sie sind privat versichert? Die Kostenübernahme ist abhängig von Ihrer Tarifvereinbarung. Bitte erkundigen Sie sich vorab, wenn eine Kostenbeteiligung für Sie entscheidend ist.

 

Im Falle der Reha-Nachsorge für Kinder und Jugendliche mit Adipositas werden die Kosten vollständig von der Deutschen Rentenversicherung übernommen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf – ich unterstütze Sie gerne bei der Antragsstellung!

Die Anzahl der Beratungen ist abhängig von Ihrer Diagnose und den damit verbundenen Fragestellungen. Gerne erstelle ich Ihnen nach einem kostenlosen Vorgespräch einen individuellen Kostenvoranschlag. Dieser gibt Auskunft über die voraussichtlich benötigte Beratungsdauer. Die kalkulierte Zeit kann sich auf mehrere kürzere Sitzungen (30-45 Minuten) aufteilen oder auf weniger längere Sitzungen (60-90 Minuten).

 

Der Zeitabstand zwischen den Beratungen liegt im Schnitt bei zwei bis acht Wochen. Nicht jedes Beratungsgespräch dauert gleich lang – je nach Situation. Wenn Sie eine bestimmte Beratungszeit pro Termin nicht überschreiten möchten, informieren Sie mich bitte im Vorfeld unseres Termins. Als Beraterin konzentriere ich mich in erster Linie auf die vollständige Themenbesprechung.

Nein, der Kostenvoranschlag ist freibleibend und unverbindlich. Wenn Sie den veranschlagten Zeitaufwand nicht benötigen oder aus einem anderen Grund die Beratungen früher beenden möchten, ist das jederzeit möglich.

Begriffe wie Ernährungsberater*in oder Ernährungstherapeut*in sind nicht geschützt. Das heißt jeder kann sich unabhängig von seiner Ausbildung so vermarkten.

 

Um qualifizierte Anbieter zu erkennen, achten Sie daher am besten auf die zusätzliche Zertifizierung, die von bestimmten Verbänden (DGE, VDOE, VDD, VFED, QUETHEB, UGB) verliehen wird. Diese bestätigt eine abgeschlossene Berufsausbildung als Diätassistent oder Oecotrophologe bzw. Ernährungswissenschaftler und eine kontinuierliche Weiterbildung.

 

Die Beratung ist wissenschaftlich fundiert und beruht auf aktuellen Leitlinien. Sie ist auf den Gesundheitszustand und die individuellen Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten.
Zertifizierte Ernährungsberater verpflichten sich außerdem zur produktneutralen und unabhängigen Beratung. Sie können sich also sicher sein, dass Sie keine speziellen Pülverchen kaufen müssen und alle Lebensmittel, über die wir in der Beratung sprechen, im Supermarkt zu finden sind!

Präventive Ernährungsberatung (§20 SGB V) richtet sich an Gesunde und dient der Vermeidung von Risikofaktoren bzw. Erkrankungen. Ernährungstherapeutische Beratung (§43 SGB V) ist für Menschen mit einer ernährungsabhängigen Erkrankung und soll den Gesundheitszustand verbessern. 

Falls im Rahmen Ihrer Erkrankungen Blutwerte kontrolliert wurden, Sie einen Medikamentenplan erhalten haben oder Untersuchungen durchgeführt wurden, besorgen Sie bitte bei den entsprechenden Ärzten die Laborwerte und Berichte (z. B. Tests auf Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Bericht von Magen-/Darmspiegelung etc.) bis zum ersten Beratungstermin. Wenn es keine Untersuchungen gab bzw. Sie keine Kopien haben, können wir den Ersttermin trotzdem durchführen.

Wenn Sie sich auf ärztliche Empfehlung bei mir gemeldet haben, bringen Sie bitte die ausgefüllte ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit.

Bei vielen Erkrankungen ist eine professionelle Ernährungstherapie als Ergänzung zur ärztlichen Therapie sinnvoll. Die Notwendigkeit einer solchen Therapie kann Ihnen Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt budgetneutral bescheinigen. Dazu bedarf es keines besonderen Vordrucks: Es kann ein Überweisungsschein, ein Attest oder das Musterformular sein.

Ihre Frage war nicht dabei? Ich freue mich über Ihre Nachricht!

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